
Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt hat in der Kinder- und Jugendarbeit sehr stark an Bedeutung gewonnen. Der Gesetzgeber hat hierzu das Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG) erlassen, welches jetzt von den Kommunen umgesetzt werden muss. Das Gesetz verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Bei Fragen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes könnt ihr euch gerne an unsere Fachstelle kja Mainfranken wenden unter folgender E-Mail: info@kja-mainfranken.de. Die Diözesane Fachstelle Präventionsarbeit steht ebenfalls zur Verfügung unter folgender E-Mail: kja.praevention@bistum-wuerzburg.de.
Überprüfung von Führungszeugnissen in der Jugendarbeit
Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ist eine wichtige Maßnahme zur Prävention sexualisierter Gewalt, die in der Jugendarbeit schon viele Jahre umgesetzt wird.
Das Dekanatsbüro der jeweiligen Region führt die Einsichtnahme über das jeweilige Pfarrbüro durch.
Ausnahme von dieser Regelung: DPSG-Mitglieder. Dieser Verband hat ein eigenes Einsichtnahmeverfahren. Wendet euch bei Fragen an eure jeweilige Diözesanebene der Verbände.
Die Weitergabe der Informationen zur Einsichtnahme ist innerhalb der verschiedenen Stellen des Bistums sehr einfach möglich. Hierfür muss die ehrenamtliche Person, deren erweitertes Führungszeugnis bereits eingesehen wurde, lediglich eine formlose Mail schreiben. Darin bittet sie um die Informationsweitergabe an die andere Stelle, an der sie auch ehrenamtlich tätig werden möchte.
Schulungen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt
Wir bieten für Gruppen ab acht Personen auf Anfrage Präventionsschulungen an. Melde dich einfach mit deiner Anfrage für eine entsprechende Schulung bei uns.
